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Steuerliche Förderung für Wärmedämmung

Ab 2020 können energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Dies umfasst unter anderem auch Maßnahmen zur Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken.
 
Förderfähig ist der Betrag, der für den fachgerechten Einbau und die mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten angefallen ist. Maßgebend ist die Rechnung eines Fachunternehmens. Die Höhe der Steuerermäßigungen beträgt bis zu 40.000 € verteilt über drei Jahre. Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die zeitlich unabhängig voneinander erfolgen können.
 
Der jeweilige Förderbetrag wird eins zu eins von der zu entrichtenden Einkommensteuer (nicht vom zu versteuernden Einkommen!) des Antragstellers abgezogen. Die Erstattung ist somit unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers.